Bartsch und Partner - Rechtsanwälte in Karlsruhe

Unser Kooperationspartner in Frankreich: Alexandre Lévy Kahn, Straßburg

Kanzleimitteilungen

Erneute Auszeichnung für Vorlesung
Die Fakultät für Informatik hat die Vorlesung Arbeitsrecht I von Herrn  Dr. Alexander Hoff im Wintersemester 2009/2010 als beste Wahlvorlesung ausgezeichnet. Damit wurde Herr Dr. Alexander Hoff zum vierten Mal für seine besonders erfolgreiche Mitwirkung in der Lehre geehrt. Bereits in den Wintersemester 2008/2009 und 2006/2007 und im Sommersemester 2007 hatten Studierende bei einer Befragung seine arbeitsrechtliche Vorlesung als beste Wahlvorlesung beurteilt.

Bartsch und Partner Baurechtsforum 2010
Am 03.02.2010 findet in der IHK Karlsruhe das Bartsch und Partner Baurechtsforum statt. Referent wird Herr Richter am Bundesgerichtshof Dr. Eick sein, der über die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu spekulativ überhöhten Einheitspreisen im Bauvertrag referieren wird. Unser Partner Dr. Möller wird zudem in einem Kurzreferat über aktuelle Verjährungsprobleme bei Gewährleistungs- und Erfüllungsbürgschaften berichten.

Die Veranstaltung ist kostenfrei und richtet sich an alle interessierten Personen aus der Bau- und Immobilienbranche. Wir laden Sie hierzu herzlich ein.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unser Seminarangebot des Bartsch und Partner Baurechtsforums. 

Bartsch und Partner Rechtsforum 2009
Das Bartsch und Partner Rechtsforum 2009 fand am 27.11.2009 im International Department der Universität Karlsruhe statt. Wir freuten uns über den Gastvortrag von Herrn Prof. Dr. Ing. Rüdiger Dillmann, Leiter des Instituts für Anthropomatik an der Universität Karlsruhe, zum Thema „Humanoide Roboter im Alltag". Daneben referierten zwei Anwälte der Kanzlei zu juristischen Themen, RA Ulrich A. Götz zu „Ein Jahr MoMiG" und RA Thorsten Walter zu „Fristlose Kündigung von Arbeitsverträgen wegen Kleinigkeiten?". 

ARUG in Kraft getreten
Am 01.09.2009 ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG) in Kraft getreten. Das Gesetz enthält praktisch wichtige Neuregelungen für Aktiengesellschaften:

  • Der Gesetzgeber bemüht sich seit geraumer Zeit, die Blockade der Umsetzung von Hauptversammlungsbeschlüssen durch missbräuchliche Anfechtungsklagen von Aktionären zu begrenzen. Es gibt seit Längerem ein Freigabeverfahren, welches die Umsetzung von Hauptversammlungsbeschlüssen auch bei noch laufenden Anfechtungsklagen ermöglicht. Dieses Freigabeverfahren wurde durch das ARUG erheblich geändert. Es findet nunmehr in nur einer Instanz vor dem Oberlandesgericht statt. Bei Anfechtungsklagen von Kleinaktionären kann das Gericht unter erleichterten Voraussetzungen eine Freigabe anordnen.
  • Die Regeln zur Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen wurden umfassend reformiert. Auch das Fristenregime zur Vorbereitung der Hauptversammlung wurde geändert.
  • Bei Sachgründungen kann in bestimmten Fällen die Werthaltigkeitsprüfung entfallen. Es wurden Regelungen zur verdeckten Sacheinlage in das Aktiengesetz aufgenommen.

Das Gesetz tritt grundsätzlich am 01.09.2009 in Kraft, sieht jedoch differenzierte Regelungen in Bezug auf die erstmalige Anwendung der einzelnen Vorschriften vor.

Insbesondere die neuen Bestimmungen über die Hauptversammlung werden erhebliche Änderungen für die Unternehmenspraxis mit sich bringen. Aktiengesellschaften sollten in der Übergangszeit vor jeder Einberufung einer Hauptversammlung prüfen, welche der neuen Vorschriften bereits Anwendung finden. Es ist auch sinnvoll, die Satzung mit Blick auf die Gestaltungsmöglichkeiten des neuen Rechts kritisch zu prüfen.

Neue HOAI 2009 in Kraft getreten
Die neue HOAI 2009 ist am 18.08.2009 in Kraft getreten. Damit wird die Honorarberechnung für Architekten und Ingenieure auf eine neue Grundlage gestellt. Die Honorare sind in den maßgeblichen Honorartabellen pauschal um 10% erhöht worden. Trotzdem können im Einzelfall die Honorare nach der neuen HOAI 2009 geringer ausfallen als nach der bisherigen Berechnungsmethode, denn maßgeblich für die Berechnung sind nun grundsätzlich für alle Leistungsphasen die Baukosten, die auf der Grundlage der Entwurfsplanung ermittelt werden (Baukostenberechnungsmodell).

Die neue HOAI 2009 gilt für Architekten- und Ingenieurverträge, die ab dem 18.08.2009 geschlossen werden. Für Verträge, die zu diesem Zeitpunkt bereits bestehen, bleibt es bei der alten HOAI. Noch nicht abschließend geklärt ist allerdings, wie bei der in Architekten- und Ingenieurverträgen häufig vereinbarten gestuften Beauftragung zu verfahren ist, wenn der Vertrag vor dem 18.08.2009 geschlossen wurde, einzelne Leistungsstufen aber erst nach Inkrafttreten der neuen HOAI 2009 abgerufen werden. Mit der damit verbundenen Rechtsunsicherheit wird die Praxis noch einige Zeit leben müssen.

Neu ist auch, dass die HOAI 2009 nur noch für Architekten- und Ingenieurbüros gilt, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Damit wurde den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (RL 92/50 EWG) Rechnung getragen. 

Ulrich Götz neuer Partner der Kanzlei
Ulrich Götz, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, ist seit 01.08.2009 Partner unserer Kanzlei. Herr Kollege Götz arbeitete seit 2004 in eigener Kanzlei unter dem Namen Götz & Collegen in Karlsruhe und kooperierte mit dem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Andreas Birk. Der Kontakt zu unserer Kanzlei besteht seit mehreren Jahren. Zu den Mandanten von Herrn Götz zählen vor allem mittelständische Unternehmen, die er zu gesellschaftsrechtlichen Themen wie Unternehmensgründung, Umwandlung, Sanierung und M&A berät. Darüber hinaus ist Herr Götz in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Kapitalanlagerecht tätig.
Meldung bei JUVE über den Eintritt von Herrn Götz  

Änderung der Rechtsform der Kanzlei
Mit Eintragung in das Partnerschaftsregister vom 03.07.2009 ist die Kanzlei eine Partnerschaft nach dem Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften. Diese Rechtsform wird von größeren Anwaltskanzleien seit einigen Jahren bevorzugt.

Für unsere Mandanten ist die einzige damit verbundene Änderung die Anwaltshaftung. In der Partnerschaft haftet prinzipiell nur der Anwalt, der für den Vorgang verantwortlich ist.

Auszeichnung für Vorlesung
Die Fakultät für Informatik der Universität Karlsruhe (TH) hat Dr. Alexander Hoff im Wintersemester 2008/2009 zum dritten Mal für seine besonders erfolgreiche Mitwirkung in der Lehre ausgezeichnet. Bereits im Wintersemester 2006/2007 und im Sommersemester 2007 hatten Studierende bei einer Befragung seine arbeitsrechtliche Vorlesung als beste Wahlvorlesung beurteilt.

Städtisches Klinikum Karlsruhe erhält neuen Kernspintomographen
Aus der Pressemitteilung des Städtischen Klinikums vom 31.03.2009:

"Der Kindgerechte Kernspintomograph kommt
Vertragsunterzeichnung zur Anschaffung des Großgeräts zwischen dem Förderverein zur Unterstützung der Onkologischen Abteilung der Kinderklinik Karlsruhe e.V. - FUoKK und dem Städtischen Klinikum Karlsruhe [...] 

Der Förderverein wurde im Rahmen der Projektrealisierung von der Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Bartsch und Partner beraten und unterstützt. Eine sehr effiziente und kooperative Kommunikation mit der Leitung des Städtischen Klinikums ermöglichte es, dass heute nun die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Städtischen Klinikum und dem Förderverein unterzeichnet werden können. Das ist dann gleichzeitig auch der Startschuss, dass das Gerät 2009 in Betrieb genommen werden kann.

Die Arbeit des Fördervereins und der Arbeitsgemeinschaft ist damit nicht beendet. Der Förderverein unternimmt weiterhin vielfältige Anstrengungen, innerhalb der nächsten acht Jahre weitere Mittel zum Ausgleich einer noch bestehenden Finanzierungsunterdeckung in Höhe von EUR 360.000,00 auf Basis von Spenden zur Verfügung zu stellen."

Alfred Bartsch verstorben
Unser Seniorpartner Alfred Bartsch, geboren am 22.01.1918 in Breslau, ist am 28.10.2008 verstorben.

Herr Bartsch gründete die Kanzlei 1950 mit den bescheidensten Mitteln. Er war ein Mann von großer Ausstrahlung und großer sozialer Kompetenz. Auf die Frage nach dem Geheimnis seines beruflichen Erfolges antwortete er einmal, er wisse, was die anderen Leute denken.

Sein Charme und seine Schlagfertigkeit waren berühmt. Von Jugend an gehbehindert, war sein Stock keineswegs nur Gehhilfe, sondern Zeigestock, Gestikulier- und Drohhilfe, Markenzeichen und - in einer besonderen Ausfertigung - Aufbewahrungsort für ein Schnapsfläschchen.

Seine Fähigkeit zum Ausgleich und sein prägnanter, farbiger Stil in Wort und Schrift bleiben für uns als vorbildlich verpflichtend. 

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